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Als Fenster zu lat. fenestra wird im Bauwesen eine Lichtöffnung in einer Wand oder im Dach eines Bauwerkes sowie dessen wind- und wetterdichter Verschluss bezeichnet. Fenster dienen der Belichtung, Belüftung und der Ein- und Aussicht. Weiterhin zählen Fenster zu den Hauptelementen der ästhetischen Gliederung der Fassade und zieren im Idealfall sowohl das Äußere als auch das Innere des Hauses.
Eine Tür, vor allem ober- und mitteldeutsch auch Türe, ist ein bewegliches Bauelement zum Verschließen einer Öffnung (einer Wand, Mauer, eines Durchgangs oder Einstiegs), welches nach dem Öffnen den Durchtritt oder Durchstieg erlaubt. Man unterscheidet zwischen Außen- und Innentüren. Eine Tür hat in der Regel ein aufrecht stehendes Format. Flügel, die der Durchfahrt von Fahrzeugen dienen, werden auch als Tor bezeichnet. Ein waagerecht oder geneigt verbauter Flügel wird oft Klappe genannt.